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Frankreich

Frankreich - Neue Pflichten für Unternehmen beim Einkommensteuergesetz


Ab 1. Januar 2019 sind Unternehmen in Frankreich verpflichtet, die Einkommensteuer ihrer Mitarbeiter zu berechnen, direkt von ihrem Lohn abzuziehen und an die französischen Steuerbehörden weiterzuleiten.

Nach dem bisherigen Gesetz haben Steuerpflichtige jährlich eine Erklärung über ihre Einkünfte des Vorjahres abzugeben. Auf dieser Basis wird die Einkommensteuer berechnet und für die Einkünfte des Vorjahres gezahlt. Dies ändert sich ab nächstem Jahr. Dann wird es, ähnlich wie in Deutschland, Aufgabe der Unternehmen sein, die Steuer für ihre Mitarbeiter zu berechnen, monatlich direkt von ihrem Einkommen abzuziehen und an die Steuerbehörden zu entrichten (Prélèvement à la Source de l‘Impôt). ...

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Quelle: gtai