Frankreich hat am 3. Juli 2018 ein neues Formular im Gesetzblatt veröffentlicht, das Unternehmen bei grenzüberschreitenden Restrukturierungen, insbesondere bei Unternehmensverschmelzungen, -abspaltungen oder der Übertragung von Vermögenswerten, einreichen müssen. Dadurch können sie von einer speziellen Steuerregelung profitieren, wonach die durch eine Restrukturierung ausgelösten Steuern gestundet werden. ...
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