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Frankreich

Frankreich - Reform des französischen Arbeitsrechts vorgestellt


Die französische Regierung hat am 31. August 2017 ihre Pläne für Reformen des Arbeitsrechts vorgestellt. Insgesamt sind 36 Einzelmaßnahmen geplant, die das Arbeitsrecht handhabbarer machen sollen.

So sollen die bislang kaum kalkulierbaren Kosten einer Entlassung berechenbarer gemacht - und sogar nach oben begrenzt - werden. Bei einer nicht sozial gerechtfertigten Entlassung nach 30 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit soll die Abfindung künftig höchstens bei 20 Monatsgehältern liegen, nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit sollen es maximal drei Monatsgehälter sein. In Frankreich wird allerdings meistens auch bei einer gerechtfertigten Entlassung eine Abfindung fällig. Diese soll sich von 20 auf 25 Prozent eines Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr erhöhen. ...

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Quelle: gtai