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Russland

Fristablauf für russische AGs - zwingende Überführung an einen Registrator zum 01.10.2014


Seit dem 01.10.2013 sind alle AGs verpflichtet, die Führung des Aktienregisters an einen Registrar zu übertragen. Zum 01. Oktober diesen Jahres läuft diese Übertragungsfrist aus. Im Falle der Nichterfüllung fallen Bußgelder an.

Quelle: Rödl & Partner, Moskau