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Indien

Geänderte Steuervorschriften auch für non-residents zum 01.04.2010


Indien führt zum 01.04.2010 eine Quellensteuer (tax deduction at source, TDS) von 20 % ein, die auch für non-residents gilt. Voraussetzung für die Ausnahme von der Quellensteuer ist die Beantragung einer "Permanent Account Number" (PAN). Non-residents können den Antrag beim indischen Konsulat, bei der Botschaft oder online unter http://incometaxindia.gov.in/ stellen.

Quelle: CBDT India

Dateien:
India_Tax deduction at source_04.2010.pdf