Ab 21. Dezember 2016 werden in- und ausländischen juristische Personen, die über Bankkonten in der Russischen Föderation verfügen, dazu verpflichtet, Banken und zuständigen Behörden Informationen über ihre Endbegünstigten offenzulegen, und diese Informationen zu speichern, aufzubewahren und zu aktualisieren.
Den vollständigen Text entnehmen Sie bitte dem Anhang.


