Grundsatz der Anerkennung von Dokumenten aus dem EU-Ausland festgeschrieben
Die tschechische Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der sog. Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (abgekürzt: DL-RL) verabschiedet.
Der in die Abgeordnetenkammer des Parlaments eingebrachte Entwurf (tschechischer Titel: „Vládní návrh na vydání zákona o volném pohybu služeb“) enthält zahlreiche Neuerungen, die auch für deutsche Unternehmer deutliche Erleichterungen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung erwarten lassen.
So wird etwa der Grundsatz der Anerkennung von Dokumenten aus dem EU-Ausland festgeschrieben (§ 7). Auch Pflichtversicherungen aus dem Herkunftsland, die eine Deckung für Tschechien vorsehen, sollen künftig gleichberechtigt akzeptiert werden (§ 8). Bei der Vorlage von Dokumenten soll in Zukunft eine Kopie des Originaldokuments mitsamt einer Übersetzung ausreichen.
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Quelle: gtai online news


