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Tschechische Republik

Grenzpendler und Geschäftsreisende ab 27.04.2020


Mit Wirkung vom 27.04.2020 hat die Tschechische Republik die Einreisemöglichkeiten für EU-Bürger erweitert: 
Unregelmäßige wirtschaftliche Tätigkeit  bis zu 72 Stunden (z.B. Geschäftstreffen, Geschäftsreise oder einmalige Vertragserfüllung, nicht Pendler) :
  • Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit durch entsprechende Dokumente (z.B. Einladungen, Vertrags-/Auftragsdokument, HR-Auszug oder das ausgefüllte Formular “Confirmation of an economic activity performance on the Czech territory of the up to 72 hours”)
  • PCR-Tests (negaviver Covid-19-Test), nicht älter als 4 Tage.
  • Die aufnehmende Stelle in Tschechien muss die Einhaltung der Bestimmungen des Regierungsbeschlusses Nr. 332 sicherstellen, wie z.B. die Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken, die Minimierung des sozialen Kontakts mit anderen Arbeitnehmern oder die regelmäßige Messung der Körpertemperatur.

Quelle: IHK Dresden