Mit Wirkung vom 27.04.2020 hat die Tschechische Republik die Einreisemöglichkeiten für EU-Bürger erweitert:
Unregelmäßige wirtschaftliche Tätigkeit bis zu 72 Stunden (z.B. Geschäftstreffen, Geschäftsreise oder einmalige Vertragserfüllung, nicht Pendler) :
- Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit durch entsprechende Dokumente (z.B. Einladungen, Vertrags-/Auftragsdokument, HR-Auszug oder das ausgefüllte Formular “Confirmation of an economic activity performance on the Czech territory of the up to 72 hours”)
- PCR-Tests (negaviver Covid-19-Test), nicht älter als 4 Tage.
- Die aufnehmende Stelle in Tschechien muss die Einhaltung der Bestimmungen des Regierungsbeschlusses Nr. 332 sicherstellen, wie z.B. die Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken, die Minimierung des sozialen Kontakts mit anderen Arbeitnehmern oder die regelmäßige Messung der Körpertemperatur.


