Im Mai 2018 hat das griechische Parlament mit dem Gesetz Nr. 4541/2018 umfassende Änderungen im Gesellschaftsrecht verabschiedet. In erster Linie sollen die Änderungen für eine Modernisierung und Vereinfachung der für griechische Gesellschaften geltenden Rahmenbedingungen sorgen. Das neue Gesetz soll mehr Freiheiten bei der Namenswahl, ein frei wählbares Anteilskapital und Erleichterungen bei der Gründung bringen. Auch die Eintragung von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften soll vereinfacht werden und Gesellschafterversammlungen sollen flexibler werden.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden sie unter dem u.g. Link.


