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Griechenland

Griechenland - Bundesdeckungen im Kurzfristgeschäft weiter möglich


Die Möglichkeit kurzfristige Zahlungsbedingungen mit einer Hermesdeckung abzusichern wird weiterhin seitens der Bundesregierung angeboten. Durch den Mangel an Angeboten privater Absicherungsmöglichkeiten, infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise, galt für Griechenland in den letzten Jahren eine Ausnahmeregelung. Diese Ausnahmeregelung wurde durch die EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. 

Die Marktfähigkeit von Absicherungen von Exportgeschäften mit Kreditlaufzeiten von bis zu zwei Jahren mit Unternehmen in der EU oder der Kern-OECD gilt weiterhin entsprechend einer Regelung der EU-Kommission als gegeben. Daher ist dieses Segment grundsätzlich den privaten Kreditversicherern vorbehalten. 

Sofern eine entsprechende Bonität des Bestellers gegeben ist, besteht bei Einzeldeckungen zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen eine Möglichkeit der Absicherung für Geschäfte bis zu 500.000,- Euro. Die Höchstgrenze für ein Limit für Sammeldeckungen beträgt 2,5 Mio Euro. 

Quelle: AGAPortal.DE