Der seit dem 1. Februar 2019 gültige Mindestlohn von 650,00 EUR p.M. soll laut griechischer Regierung zum 1. Januar 2022 um 2% auf 663,00 EUR erhöht werden.
Dieser Anpassung ging ein Konsultationsverfahren nach Art. 103 Einkommensteuergesetz (Νόμος 4172/2013) voraus.
Eine detaillierte Übersicht zu den Änderungen betreffend die verschiedenen Beschäftigungsgruppen ist der Pressemitteilung des griechischen Arbeits- und Sozialministeriums vom 26. Juli 2021 zu entnehmen (s. Link unten, auf Griechisch).


