Am 01. März 2018 wurden die Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland weiter gelockert. Kontoinhaber griechischer Banken können nun bis zu 2.300,- EUR pro Monat und pro Bank im In- oder Ausland verfügen. Bisher lag diese Obergrenze bei 1.800,- EUR.
Beträge, die neu eingezahlt wurden, können ohne Beschränkungen in gleicher Höhe bar verfügt werden.
Des Weiteren ist es Privatpersonen seit Anfang März erlaubt, Barvermögen i.H. von 2.300,- EUR pro Reise ins Ausland mitzuführen. Bisher lag die Grenze bei 2.000,- EUR.
Eine weitere Lockerung besteht bei der Eröffnung neuer Bankkonten. Hier ist es nun möglich für Natürliche Personen, Neu- und Altkunden ohne Erklärung oder Einschränkung Bankkonten bei jedem in Griechenland ansässigen Kreditinstitut zu eröffnen. Zudem ist es nun erlaubt, dass Neu- und Altkunden als Mitkontoinhaber zu bestehenden Konten hinzugefügt werden können. Diese Änderung galt für Unternehmen und juristische Personen bereits seit dem 01. September 2017.
Auch im Auslandszahlungsverkehr gab es Erleichterungen. Hier können nun kumuliert alle zwei Monate bis 2.000,- EUR je Kontoinhaber ins Ausland überwiesen werden.


