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Griechenland

Griechenland: Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland erneut gelockert


Seit dem 14. November können juristische Personen und Unternehmen in Griechenland für Importgeschäfte bis zu 20.000,- EURO (Grenze bisher 10.000,- EURO) pro Tag genehmigungsfrei über ihre Hausbank ins Ausland überweisen. Voraussetzung ist aber das Vorliegen der notwendigen Rechnungen und Belege sowie eine eidesstattliche Erklärung über die Echtheit der Unterlagen. Zudem muss der Kontoinhaber bestätigen, dass er die Überweisung nur über eine Bank tätigt.

Eine weitere Lockerung für Unternehmen und juristische Personen mit einfacher oder doppelter Buchführung, die allerdings schon seit dem 1. September 2017 Bestand hat, besteht darin, dass sie uneingeschränkt neue Konten in jedem in Griechenland ansässigen Kreditinstitut eröffnen können.

Kontoinhaber in Griechenland haben ab dem 1. Dezember 2017 die Möglichkeit, bis zu 100% (bisher auf 50% gedeckelt) der Summe, die aus dem Ausland auf ihre Konten überwiesen wurden, abzuheben. Eingänge aus dem Ausland können weiterhin mit der entsprechenden Erklärung des Kontoinhabers an seine Bank zurück ins Ausland transferiert werden.

Natürliche Personen, die als Neukunden ein Konto bei einer griechischen Bank eröffnen wollen, können dies seit dem 14. November 2017 unter der Voraussetzung, dass sie kein weiteres Konto in dem gleichen oder in einem anderen griechischen Finanzinstitut unterhalten. Dies muss durch eine eidesstattliche Erklärung des Kontoinhabers bewiesen werden. Gleiche Voraussetzungen gelten, wenn Mitkontoinhaber zu bestehenden Konten hinzugefügt werden sollen.

Altkunden mit einem bereits existierenden Konto können bereits seit 2016 zusätzliche Konten bei ihrer Hausbank eröffnen. Bei Neukunden war dies bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. Auszahlung von Renten, Studenten oder bei Eingängen < 10.000,- EURO aus dem Ausland).

In bestimmten Ausnahmefällen konnten Neukunden auch ein neues Konto bei einer Bank eröffnen, beispielsweise Arbeitnehmer, die bei der Hausbank ihres Arbeitgebers ein Konto eröffnen, für die Einzahlung ihres Gehaltes.

Quelle: GTAI