Juristische Personen und Gewerbetreibende können ab dem 01. Oktober 2018 pro Tag bis zu 100.000,- Euro (ohne Genehmigung durch die Bank) in das Ausland transferieren. Jedoch müssen weiterhin die entsprechenden Rechnungen und Belege vorhanden sein. Des Weiteren muss der Kontoinhaber weiterhin bestätigen, dass die Überweisung nur über eine Bank getätigt wird und nicht noch weitere Überweisungen von anderen Instituten überwiesen werden.
Auslandszahlungen von 100.000,- bis 700.000,- Euro müssen weiterhin durch den zuständigen Ausschuss der Hausbank genehmigt werden. Alle Auslandsüberweisungen über 700.000,- Euro liegen in der Zuständigkeit des griechischen Finanzministeriums.
Gewinne und Dividenden aus ausländischen Investitionen können jedes Jahr bis zu 100 Prozent des investierten Kapitals wieder ins Ausland überwiesen werden. Voraussetzung dafür ist aber eine Überweisung des Kapitals nach dem 28. September 2018.
Zahlungen von Privatpersonen, die zu Lasten ihres griechischen Kontos Zahlungen in das Ausland überweisen, sind auf 4.000,- Euro pro Kunde alle zwei Monate begrenzt.Zahlungen aus dem Ausland auf ein griechisches Konto können wie bisher auch wieder im vollen Umfang ins Ausland zurücktransferiert werden.
Des Weiteren wurden die Betragsgrenzen für Barabhebungen innerhalb Griechenlands vollständig abgeschafft. Privatpersonen können nun unbegrenzt Bargeld im Inland abheben. Einzige Beschränkung besteht für Abhebungen im Ausland. Diese wurden auf 5.000,- Euro im Monat limitiert. Auch Schecks können nun in bar ausgezahlt werden und müssen nicht mehr zwingend über das Bankkonto laufen.
Privatpersonen ist es nun auch erlaubt, bis zu 10.000,- Euro in bar pro Person und pro Auslandsreise mitzunehmen.
Eine vollständige Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen ist für Anfang 2019 geplant.


