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Griechenland

Griechenland: Lockerung der Kapitalkontrollen


Am 4. Juni traten aufgrund eines Rechtsakts des griechischen Finanzminsteriums die folgenden Änderungen bezgl. der Regelung von Kapitalverkehrskontrollen in Kraft:

- für Unternehmen: Überweisungen bis zu 40.000,00 Euro ins Ausland pro Tag ohne Genehmigung der Hausbank

- für Privatpersonen: Mitnahme von bis zu 3.000,00 Euro pro Auslandsreise; Abhebungen von bis zu 5.000,00 Euro im In- und Ausland für Kontoinhaber griechischer Banken

- für juristische Personen und Gewerbetreibende in Griechenland: Überweisungen ins Ausland für Importgeschäfte von bis zu 40.000,00 Euro tägliche ohne Genehmigung. Die erforderlichen Rechnungen, Belege und eidesstattlichen Erklärungen, welche die Echtheit der Unterlagen bestätigen, müssen ebenso vorliegen wie die Bestätigung, dass die Überweisung nur über eine Bank getätigt wird.

Quelle: GTAI