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Großbritannien

Großbritannien: Hilfe für deutsche Baufirmen


Im April 2007 wurde das britischeSystem zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen(Construction Industry Scheme - CIS) - das der deutschen Bauabzugsteuerähnelt - grundlegend umgebaut. Das zuvor mit Registrierungskarten oder-zertifikaten sowie Vouchern arbeitende System wurde durch einVerifikations- und Meldeverfahren ersetzt.


Fortan verpflichtet CIS Bauunternehmer, dieselbst als Auftraggeber tätig werden, die Registrierung ihrerSubunternehmer bei der britischen Behörde zu verifizieren. Dabei müssensie auch prüfen, ob sie die Zahlungen an den Subunternehmer mit demneuen Standardeinbehalt von 20 Prozent vornehmen müssen.


Zudem müssen die Auftraggeber monatlicheMeldungen über geleistete Zahlungen an Subunternehmer abgeben. Hierbeiwird der britischen Finanzbehörde dann mitgeteilt, welcherSubunternehmer wie bezahlt wurde. Die vorgenommenen Steuereinbehaltesind nach der Meldung bis zum 19. eines jeden Monats an dieFinanzbehörde von den Auftraggebern abzuführen.


Die Deutsch-Britische Industrie- undHandelskammer (AHK) hat nun in einer neuen Dienstleistung ein besondersServiceangebot für deutsche Bauunternehmen geschaffen. Dabei werden dieUnternehmen von zweisprachigen Steuerfachleuten - sowohl bei derallgemeinen Registrierung zum "Construction Industry Scheme" als auchbei den speziellen Verifikations- und Meldeverfahren fürBauauftraggeber unterstützt.


Mehr Informationen zu dem neuen Serviceangebot,mit dem die AHK sämtliche Verpflichtungen für deutsche Bauunternehmenrund um CIS abdeckt, gibt es bei der Deutsch-Britische Industrie- undHandelskammer, London, Cordula David, Tel.: +44 (0) 20 7976 4166,E-Mail: vat.refund@ahk-london.co.uk.


Quelle: Melanie Körtke, E-Mail: koertke@hannover.ihk.de


Letzte Änderung: 18.06.2007 durch Nicole Fahlbusch