Mit dem 1.1.08 treten in Tschechien umfangreicheNovellen der Steuer-, Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung in Kraft.Diese Änderungen betreffen auch ausländische Investoren. So wirdeinerseits die Körperschaftsteuer gesenkt, andererseits ändern sich dieAbzugsmöglichkeiten bei den Finanzierungskosten durch neueUnterkapitalisierungsvorschriften. Es gilt daher für Unternehmen,Darlehensverträge sowie die Fremdkapitalquote zu überprüfen. Von derSteuer befreit werden künftig Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen.
Quelle:bfai online news, 17.12.2007
Letzte Änderung: 18.12.2007 durch Claudia Riefenstahl


