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Schweiz

Grundstückserwerb durch Ausländer


www.admin.ch/ch/d/sr/2/211.412.411.de.pdf
Anhang 1 (Bewilligungskontingente) der -mehrfach geänderten -Verordnung vom 1.10.1984 über den Erwerb von Grundstücken durchPersonen im Ausland (BewV) wurde neu gefasst. In der neuen Fassung istdie Verordnung, die unter der angegebenen Internetadresse abgerufenwerden kann, am 1.2.2006 in Kraft getreten. Welche Personen als"Personen im Ausland" anzusehen sind, ergibt sich aus Art. 2 derVerordnung.


Letzte Änderung: 01.03.2006 durch Klaus Bleibaum