direkte Bereichesauswahl

Frankreich

Haftung für fehlerhafte Produkte in Frankreich


Auch Frankreich hat die Produkthaftungsrichtlinie umgesetzt. Dort, wo die Richtlinie Spielräume zulässt, sind Besonderheiten zu beachten.

Mit Gesetz Nr. 98-389 hat der französische Gesetzgeber die EU-Richtlinie über fehlerhafte Produkte in nationales Recht umgesetzt. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in Art. 1386 ff. Code Civil.

Ein Produkt in diesem Sinne ist jede bewegliche Sache. Dazu zählen auch Medikamente und Elektrizität. Fehlerhaft ist ein solches Produkt dann, wenn es aus der Sicht eines "objektiven Benutzer" nicht die berechtigten Erwartungen entsprechende Sicherheit bietet. ...


 Für den vollständigen Artikel klicken Sie hier:

Quelle: gtai