Bislang arbeitete die Kammer Ungarns nach einem privatwirtschaftlichen Modell. Seit Jahresbeginn ist die ungarische Handels- und Industriekammer, so ähnlich wie in Deutschland, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Dies hat zur Folge, dass seit dem 1. Januar 2012 auch alle deutschen Firmen, die in Ungarn eine Niederlassung haben, verpflichtet sind, sich mit ihrer Niederlassung bei der ungarischen Kammer registrieren zu lassen und einen jährlichen Beitrag zu zahlen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 5.000 Forint (ca. 17 Euro). Die obligatorische Registrierung der Unternehmen sowie der jährlich zu zahlende Beitrag sollen, so hofft der Gesetzgeber, zur Bewältigung der öffentlichen Aufgaben von Kammern beitragen. Die Kammermitgliedschaft selbst bleibt jedoch nach wie vor freiwillig. Es findet auch keine Änderung des Wahlsystems innerhalb der Kammer statt.
Gesetzlich vorgeschriebene Dienstleistungsangebote müssen im Gegenzug von der Kammer kostenlos angeboten werden. Dies sind u. a. Beratung in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Steuern, Beantragung von Krediten, eine passgenaue Vermittlung von Wirtschaftspartnern sowie Monitorring von Ausschreibungen. Einige Sektoren sind von der Gesetzesänderung ausgeschlossen, so wie der Agrarsektor – einschließlich Unternehmen die Landwirtschaft betreiben, Landwirte und Landwirtschaftskammern – private Veterinäre, Anwälte, selbstständige Patentanwälte, Staatsanwälte und unabhängige Gerichtsvollzugsaktivitäten.
Bei der Registrierung werden verpflichtende als auch freiwillige Angaben der Unternehmen erhoben und sollen in Zukunft öffentlich zugänglich gemacht werden. Der an die Kammern zu zahlende Beitrag gilt als eine öffentliche Abgabe, die im Fall einer Nichtzahlung von den Steuerbehörden auf die gleiche Weise eingetrieben wird wie nicht gezahlte Steuern.
Ungarn
HANDELS- UND INDUSTRIEKAMMER JETZT ÖFFENTLICH-RECHTLICH
Quelle: IHK-SPEZIAL


