Am 1.7.12 tritt das reformierte türkische Handelsgesetzbuch in Kraft. Diese Reform ist für deutsch-türkische Unternehmenstransaktionen von erheblicher Bedeutung, denn sie enthält wichtige Änderungen im türkischen Gesellschaftsrecht, die sich stark am deutschen Gesellschaftsrecht orientieren. In diesem Zuge harmonisiert die Türkei auch ihr Gesellschaftsrecht mit den Rechtsnormen der Europäischen Union. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im türkischen Handels- und Gesellschaftsrecht geben Ali Şahin und Erdem Şişmangil von Baker & McKenzie.
Vorauszuschicken ist, dass – im Gegensatz zum deutschen Recht – sämtliche gesellschaftsrechtlichen Rechtsnormen in der Türkei im türkischen Handelsgesetzbuch verankert sind. Eine Trennung der Rechtsvorschriften nach der Rechtsform einer Gesellschaft (GmbH, AG) in rechtsform-spezifische Gesetze findet nicht statt. Die Ausnahme bilden kapitalmarktrechtliche Rechtsvorschriften, die von der türkischen Behörde zur Regulierung des Kapitalmarktes erlassen werden und auf türkische Aktiengesellschaften anwendbar sind.
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