Euler Hermes teilt in dem neusten AGA-Report von März 2016 mit, dass deutsche Unternehmen ihr Kurzfristgeschäft mit Griechenland wieder über Exportgarantien der Bundesregierung absichern können.
Bis zu einem gewissen Umfang bietet die Bundesregierung die Möglichkeit, Geschäfte in Griechenland zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen mit Hermesdeckungen abzusichern. Im Einzeldeckungsbereich gilt bei entsprechender Bonität des Bestellers eine Absicherungsmöglichkeit für Geschäfte bis zu 500.000 Euro. Im Sammeldeckungsbereich wurde die Höchstgrenze auf maximal 2,5 Mio. Euro festgelegt. Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien hat die Karenzfrist für Konvertierungs- und Transferrisiken auf sechs Monate verlängert.
In einem ansonsten marktfähigen Land eröffnet der Bund damit deutschen Exporteuren Absicherungsmöglichkeiten. Die Grundlage hierfür ist eine zunächst bis zum 30. Juni 2016 befristete Entscheidung der EU-Kommission.


