Anfang Oktober sind die ersten Windanlagen des Windprojektes Botievsky am Azovschen Meer ans ukrainische Netz gegangen. Sie haben eine installierte Leistung von 57 MW, bis Ende Oktober sollen es bereits 90 MW sein. Insgesamt handelt es sich beim Windenergieprojekt um 200 MW installierter Gesamtleistung, die circa 960.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen werden. Das ganze Projekt wird die ukrainischen Investoren über 350 Mio EUR kosten. Dabei wird auf Technologie aus Deutschland gesetzt, die Windturbinen für das Projekt wurden von Vestas hergestellt.
Das Wachstumstempo von Tarifen für Strom in der Ukraine - durchschnittlich 20% im Jahr - zeigt, dass der Stromeinzelhandelstarif schon im kommenden Jahr höher sein wird als die Einspeisevergütungen für kleine Wasserkraftanlagen. Diese Tendenz wird auch in den darauf folgenden Jahren beibehalten, sodass der Stromeinzelhandelstarif die Einspeisevergütungen für Windkraft im Jahr 2017 übersteigen wird. Diese Tatsache sowie gesetzlich festgelegte hohe Einspeisevergütungen treiben Investoren dazu, in erneuerbare Energien in der Ukraine zu investieren, insbesondere in Windkraft.
Für Betreiber von Windkraftanlagen in der Ukraine gelten Einspeisevergütungen in Höhe von 0,1131 EUR/kW für Anlagen ab 2 MW. Diese werden in ukrainischer Währung ausgezahlt, es besteht aber kein Geldabwertungsrisiko, denn die Mindestgröße von Einspeisetarifen ist gesetzlich an den Euro geknüpft. Für Anlagen ab 2 MW, die nach den Jahren 2014, 2019 und 2024 in Betrieb genommen werden, gelten Einspeisevergütungen in Höhe von 0,1017 EUR, 0,0904 EUR beziehungsweise 0,0791 EUR. Die Einspeisevergütungen in der Ukraine werden gesetzlich bis zum 01. Januar 2030 garantiert.
Die Autoren Igor Dykunskyy und Stephan Heidenhain arbeiten als Rechtsanwälte der Kanzlei bnt attorneys-at-law in Kiew und Prag.
Kontakt:
bnt attorneys-at-law
Internet: www.bnt.eu
Igor Dykunskyy, LL.M.
E-Mail: igor.dykunskyy@bnt.eu
Stephan Heidenhain
E-Mail: stephan.heidenhain@bnt.eu


