direkte Bereichesauswahl

Sri Lanka

Importstopp und Festlegung eines dreimonatigen Zahlungsziels für bestimmte Güter


Das Finanzministerium Sri Lankas hat mit der „Imports and Exports (Control) Regulations No. 01 of 2020“ für bestimmte Güter ein vorübergehendes Einfuhrverbot verhängt. Das Einfuhrverbot gilt seit dem 16. April und gilt derzeit bis zum 15. Juli 2020. Der vorübergehende Einfuhrstopp gilt für Waren des Schedule I der Regelung. Für weitere Waren, die im Schedule II der Regelung aufgelistet sind, wurde verfügt, dass diese nur mit einem dreimonatigen Zahlungsziel eingeführt werden dürfen. Es wird empfohlen, mit dem Importeur Kontakt aufzunehmen. Für Rückfragen steht zudem das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (AHK) in Sri Lanka zur Verfügung. Kontakt: Andreas Hergenröther, Delegierter der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka, Tel. +94 11 2314364,E-Mail: hergenroether@srilanka.ahk.deUnter nachfolgendem Link erhalten Sie den kompletten Artikel:

Quelle: GTAI