Geschäftschancen für deutsche Unternehmen
Kroatien trat der EU am 1.7.13 als 28. EU-Mitglied nach einem langwierigen Prozess als erstes Land des Westbalkans bei. Obwohl der Adriastaat als Mitgliedsland jetzt nicht mehr über die EU-Außenhilfen gefördert wird, ergeben sich neue Geschäftschancen durch interne Strukturprogramme der EU. Außerdem werden noch bis 2015 verschiedene Ausschreibungen für Kroatien aus dem alten Förderinstrument IPA erfolgen.
Kroatiens EU-Beitritt strahlt durch das breite Spektrum an Reformen auf den Westbalkan aus, obwohl keine anderen Erweiterungen unmittelbar bevorstehen. Bereits 2003 hatte die EU den jugoslawischen Nachfolgestaaten und Albanien die Beitrittsperspektive zugesichert; seitdem fördert sie deren Annäherung an EU-Standards. Dies trägt zu Sicherheit und Stabilität in Europa bei und schafft neue Handels- und Geschäftsmöglichkeiten..
Im abschließenden Bericht vom 25.3.13 über den Fortschritt der Anpassungen an die EU-Standards attestierte die Kommission Zagreb die Beitrittsreife und stellte fest, die noch am 10.10.12 festgestellten zehn Mängel seien weitgehend beseitigt worden. Diese betreffen die Vorbereitungen auf die Strukturfonds, Informationsfreiheit, Grenzschutz sowie Übersetzung der Rechtstexte. Kroatien sei ein "exzellentes Beispiel für andere Kandidatenländer" und beweise die Glaubhaftigkeit der Erweiterungspolitik. Verbliebene Schwachstellen betreffen laut Bericht die Seewirtschaftsprivatisierung, die Konfliktvermeidung und Justizreformen. In Kroatien herrsche weiter Korruption vor, die institutionell zu bekämpfen sei. Staat und Wirtschaft müssten strukturell reformiert werden, um die EU-Standards zu erfüllen und wettbewerbsfähig zu werden.
Der Beitrittsvertrag wird erst nach Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten gültig; dies hatte sich wegen bilateraler Konflikte mit Slowenien bis zum 2.4.13 herausgezögert. Der Deutsche Bundestag stimmte der Erweiterung am 16.5.13, der Bundesrat am 7.6.13 zu; der Beitrittsvertrag ist rechtskräftig. Allerdings sind Übergangsfristen für Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit vorgesehen, unter anderem ist in den ersten beiden Jahren nach dem Beitritt die Arbeitsnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige komplett ausgesetzt. Bilaterale Abkommen sind jederzeit möglich; auch Kroatien kann Beschränkungen auferlegen. Die Aufnahme des Landes in die Schengen- und Eurozone erfolgt später.
Wirtschaft und Arbeitsmarkt sind trotz umfassender Reformen des Landes angespannt. Der ökonomische Gewinn durch die EU-Mitgliedschaft sinkt durch die Krise in der Union, die zu abnehmenden Handels- und Kapitalflüssen führt. In Kroatien, dessen Außenhandel sich auf die EU allgemein und Deutschland insbesondere richtet, ist 2013 kein Wirtschaftswachstum zu erwarten.
Auch die Auslandsinvestitionen aus der EU werden wegen des schwierigen Investitionsklimas nicht zunehmen. In den kommenden Jahren rechnet man mit je 1 Mrd. Euro gegenüber ca. 2 Mrd. Euro von 2002 bis 2011. Reformen sind jedoch im Gange. Sie bieten auch für deutsche Unternehmen Investitionsfelder im gesamten Westbalkan, besonders bei Immobilien, Freizeit, Großhandel und Banken. Der Einfluss anderer Staaten wie Russland, Türkei, China, Indien und asiatische Schwellenländer auf die Region ist aber nicht zu unterschätzen.
Die EU weist Kroatien für 2013 insgesamt 374 Mio. Euro für anstehende Zahlungen zu. Zur Begleichung eingegangener Verpflichtungen sind 655,1 Mio. Euro vorgesehenen, von denen 449,4 Mio. Euro Kroatien durch den Struktur- und Kohäsionsfonds stärken. Diese Fonds sind interne Förderinstrumente der Europäischen Regionalpolitik für überwiegend ärmere Gebiete, um das Entwicklungsgefälle zwischen den einzelnen Regionen der Mitgliedstaaten zu verringern. Die Mittel dienen einer ausgewogenen Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung. Hieraus ergeben sich neue Geschäftschancen in den Sektoren, die als Wachstumsmotor dienen, wie Verkehrsinfrastruktur. Mit Aufnahme in die EU wird Kroatien auch als Berater am Twinning-Programm zur Modernisierung von Verwaltungen in den Beitrittskandidaten, Nachbarschaftsländern und Russland teilnehmen. Zum EU-Haushalt 2013 wird das Land selbst einen Beitrag von 211,9 Mio. Euro leisten.
Bis Kroatien in den EU-Haushalt integriert wird, wird es durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) gefördert, das potentielle (Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Albanien) und offizielle Kandidatenländer (Mazedonien, Montenegro, Serbien, Island, Türkei und Kroatien) unterscheidet und von der Generaldirektion Erweiterung verwaltet wird. Für 2007 bis 2013 wurden Kroatien insgesamt 1,07 Mrd. Euro zugewiesen. Hiervon waren beziehungsweise sind 379 Mio. Euro für Regionalentwicklung und 300 Mio. Euro für Institutionenaufbau vorgesehen. Der ländliche Raum wurde beziehungsweise wird mit 184 Mio. Euro und Humanressourcen mit 107 Mio. Euro gefördert. Aus dem IPA-Instrument, das kaum Budgethilfe vorsieht, erwachsen beträchtliche Geschäftschancen über Ausschreibungen für Dienstleistungs-, Liefer- oder Bauausschreibungen.
Die Zahlungen der EU für Kroatien im Rahmen von IPA wuchsen bis auf 156,2 Mio. Euro im Jahr 2012 an; für 2013 ist nur noch das erste Halbjahr programmiert (94,9 Mio. Euro). Das dreiteilige Jahresaktionsprogramm (AAP) 2011 umfasst Mittelzuweisungen für Institutionenaufbau und bereitet auf den Struktur- und Kohäsionsfonds vor (0,33 beziehungsweise 5 Mio. Euro; Teil 1 und 2). Aus Teil 3 folgen Twinning, Bau- sowie Dienstleistungs- und Lieferaufträge zur Reform von Justiz (19 Mio. Euro), Verwaltung (3,5 Mio. Euro), ländlicher Entwicklung (4 Mio. Euro) sowie zur Teilnahme an EU-Programmen (7 Mio. Euro). Das AAP 2012 bis 2013 (46,8 Mio. Euro) fördert Justiz (27,5 Mio. Euro), soziale Entwicklung (knapp 10 Mio. Euro) und Verwaltungsreformen (9,3 Mio. Euro) mittels Dienstleistungen, aber auch durch Lieferungen und Baumaßnahmen. Mit Ausschreibungen beziehungsweise Aufrufen zur Interessensbekundung ist bis 2015 zu rechnen. Zahlreiche andere Projekte im Infrastrukturbereich stehen noch für Baumaßnahmen, aber auch für Lieferungen und Dienstleistungen aus. Auch die grenzüberschreitende Kooperation wird 2012 bis 2013 für Kroatien und Montenegro (2 Mio. Euro), Serbien (4 Mio. Euro) sowie Bosnien und Herzegowina (4 Mio. Euro) unterstützt.


