Ab dem 01.01.2015 gilt wieder der Normalsteuersatz von 12% der „Countervailing Duty of Excise (CVD)“ für Waren aus den HS-Kapiteln 84 und 85 des Zolltarifs. Die Steuersenkung auf 10% war von der Vorgängerregierung im Februar 2014 für diese Maschinenbauerzeugnisse sowie elektrotechnischen und elektronischen Waren verfügt und von der neuen Regierung unter Premierminister Modi bis Ende 2014 verlängert worden. Gleichzeitig sind zudem die von der Vorgängerregierung verfügten Steuerbegünstigungen für Kraftfahrzeuge ausgelaufen. Demnach gelten ab dem 01.01.2015 wieder die Steuersätze von 30% für SUVs, 24% für Mittelklassefahrzeuge sowie 27% für große Luxusfahrzeuge. Kleinwagen, Nutzfahrzeuge und Motorräder unterliegen wieder dem alten Steuersatz von 12%. http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-
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