Seit dem 08.07.2013 ist das Madrider Markenabkommen in Indien in Kraft. Das Madrider Markenabkommen ermöglicht einen internationalen Markenschutz für Unternehmen einzig durch die Anmeldung einer Marke bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), die in Deutschland über das Deutsche Marken- und Patentamt beantragt wird. Eine zusätzliche Anmeldung der Marke beim indischen Markenamt (Trade Marks Registry) sollte damit für zukünftige Markenanmeldungen hinfällig werden. Spielt die Marke eine wesentliche Rolle beim Markteintritt, sollte genügend Zeit für eine umfassende Markenrecherche und Beratung der Markenanmeldung eingeplant werden, um das Risiko der Geltendmachung von Drittrechten zu reduzieren. Die Markenanmeldung in Indien scheint einfacher zu werden, erste Erfahrungsberichte bleiben abzuwarten.
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