Das Informationstechnikzentrum Bund hat kürzlich die Präferenzcodierungen, die im Rahmen der Einfuhrzollanmeldung für eine Präferenzgewährung (Zollbefreiung oder Zollreduzierung) im Warenverkehr des EU-Japan-Abkommens erforderlich sind, veröffentlicht. Die Information ist auf der Seite des Zolls unter ATLAS-Teilnehmerinformation 1221/19 veröffentlicht.
Zudem hat die deutsche Zollverwaltung ein Merkblatt zum EU-Japan Freihandelsabkommen veröffentlicht, um der Wirtschaft die Einzelheiten des Abkommens im präferenziellen Warenverkehr zu erläutern.


