"The Insolvency Service" hält online unter www.insolvency.gov.uk/ eine Reihe von Informationen zum Download bereit, die auch für deutsche Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu britischen Firmen unterhalten, nützlich sein können. Hierzu gehören unter anderem Informationsschriften zu Themen wie Insolvenzverfahren, "Company Investigations","Dealing with Debt","Insolvency Practitioners" (Insolvenzverwalter) und "disqualification procedures". Unter der Rubrik "Dealing with Debt" sind nicht zuletzt Hinweise zu finden, was eine Firma gemäß der im Vereinigten Königreich geltenden Rechtsbestimmungen tun kann, um gegen ein anderes Unternehmen vorzugehen, das ihr Geld schuldet.
Die Internetseite des Regierungsdienstes enthält zudem Informationen zum Thema "Individual Voluntary Agreement" (IVA). Beim IVA handelt es sich um eine Alternative zum Konkurs (insolvency). In der Regel wird eine derartige formelle Übereinkunft mithilfe eines Insolvenzverwalters erzielt. Üblicherweise verpflichtet sich der Schuldner dazu, über einen fixen Zeitraum (zum Beispiel fünf Jahre) einen bestimmten Anteil der Gesamtschuld in monatlichen Ratenzahlungen zu begleichen. Die restlichen Schulden werden abgeschrieben.
Die gesetzlichen Konkursbestimmungen in England und Wales unterscheiden sich teilweise vom in Nordirland und Schottland geltenden Recht. "The Insolvency Service" empfiehlt betroffenen Firmen, sich an folgende Stelle in Schottland zu wenden:
The Accountant in Bankruptcy
1 Pennyburn Road
Kilwinning
Ayrshire
KA13 6SA
Tel.: 0044/(0)845 612 64 60 und (0)845 762 61 71 (Helpline)
Internet: www.aib.gov.uk
Für Nordirland zuständig ist:
The Insolvency Service (of Northern Ireland)
Fermanagh House
Ormeau Avenue
Belfast
BT2 8NJ
Tel: 0044/(0)2890 25 14 41
Internet: www.detini.gov.uk/cgi-bin/get_builder_page?page=4770&site=8
Informationen und aktuelle Meldungen zum Thema Unternehmensinsolvenzen finden sich unter http://www.insolvencynews.com/


