Werden bei einem Kapitalmangel einer schwedischen Aktiengesellschaft (Aktiebolag, kurz AB) die notwendigen Formalitäten nicht eingehalten, kann der Verwaltungsrat (Styrelse) des Unternehmens gegebenenfalls persönlich haften und zur Zahlung von Schadensersatz an Gläubiger verpflichtet werden
Schweden
Insolvenz einer schwedischen AB – Verwaltungsrat kann persönlich haftbar gemacht werden
Quelle: AHK Schweden


