direkte Bereichesauswahl

Rumänien

Insolvenzeröffnung auf Antrag eines Gläubiger in Rumänien


Am 14.7.2009 änderten sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung auf Antrag eines Gläubigers.

 

Gläubiger einer rumänischen Gesellschaft können die Eröffnung des Insolvenzverfahrens seit dem 14. Juli .2009 gegen die Schuldnergesellschaft nur noch beantragen, wenn diese mit einer Verbindlichkeit

 

in Höhe von RON 30.000,00 (ca. EUR 7.100,00)

mehr als 30 Tage im Verzug ist.

 

Nach bisheriger Rechtslage reichte es aus, wenn diese Forderung von RON 10.000,00 (ca. EUR 2.400,00) betrug.

 

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber das Verfahren ab dem 14.7.2009 gestrafft und die Fristen für die Bearbeitung durch die Gerichte gekürzt. Innerhalb von sechs Monaten sollen nun bei den Landgerichten außerdem Sonderzuständigkeiten für die Insolvenzverfahren geschaffen werden, wodurch ebenfalls eine Verfahrensbeschleunigung zu erwarten ist.

 

Quelle: Information  der Zinn Böcker Rechtsanwälte/ 30. Juli 2009