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Slowakei

Investitionsförderung in der Slowakei


Zum Jahreswechsel 2015/16 änderten sich die Bedingungen für die staatliche Investitionsförderung. Im Dezember 2015 trat das Gesetz Nr. 336/2015 zur Förderung der am wenigsten entwickelten Bezirke in Kraft, welche künftig von verschiedenen Formen von Vorteilen einschließlich staatlicher Fördermittel, Befreiung von der Sozial- und Krankenversicherung, Zuschüsse und kommunaler Fördermittel profitieren können.

Diesbezüglich wurde auch das Investitionsfördergesetz Nr. 561/2007 novelliert. Bei Investitionsvorhaben in besonders strukturschwachen Gebieten in den Bereichen industrielle Fertigung und Reiseverkehr sinkt die Mindesthöhe der förderfähigen Kosten auf 200.000 Euro. Zugleich sinkt auch der Anteil für die Anschaffung neuer Produktions- und technologischer Anlagen auf 30% des Investitionsvolumens. In der Industrie muss das Vorhaben zur Schaffung von mindestens zehn und im Tourismus von mindestens fünf neuen Arbeitsplätzen führen.

Die Höhe der staatlichen Förderung hängt von der regionalen Arbeitslosenquote ab, wobei die Obergrenze bei 35% der gesamten förderfähigen Investitionskosten liegt (Bratislava 0%, Westslowakei 25%, Mittel- und Ostslowakei 35%). Für mittelständische Unternehmen kann die Grenze auf 45% und für Kleinbetriebe bis auf 55% erhöht werden. Dies gilt auch für besonders strukturschwache Regionen

Quelle: DSIHK