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Afrika

Investitionsförderungs- und -schutzvertrag mit Angola in Kraft getreten


Am 1. März 2007 ist erstmals ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV)zwischen Deutschland und Angola in Kraft getreten. Der am 30. Oktober2003 unterzeichnete Vertrag verbessert die Rahmenbedingungen fürdeutsche Investoren in diesem Land und dient darüber hinaus dem Ziel,die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit Angola zu stärken. DerVertrag bietet deutschen Investoren einen umfassenden Rechtsschutz,insbesondere durch die Gewährleistung


● des freien Kapital- und Ertragstransfers,


● von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei Investitionen,


● einer Entschädigungspflicht und Rechtsweggarantie bei Enteignungsmaßnahmen,


●von Rechtsschutz in allen Investitionsstreitigkeiten, insbesonderedurch Vereinbarung einer Möglichkeit der Anrufung internationalerSchiedsgerichtsbarkeit.


DerAbsicherungsbedarf für Angola dürfte in Zukunft steigen. Dasrohstoffreiche afrikanische Land steht derzeit im Fokus vielerinternationaler, aber auch deutscher Investoren. Die Bundesregierungschafft mit Verträgen dieser Art verlässliche Investitionsbedingungenfür die deutsche Wirtschaft und damit einen ausreichenden Rechtsschutzfür Auslandsinvestitionen. Das Bestehen der IFV ist grundsätzlichVoraussetzung für die Gewährung von staatlichen Investitionsgarantien.


 


Quelle: AGA Report 150


Letzte Änderung: 13.03.2007 durch Klaus Bleibaum