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Tschechische Republik

Investitionsrecht in der Tschechischen Republik


Der rechtliche Rahmen für Investitionsanreize ist im Gesetz über Investitionsanreize (Zákon o investičních pobídkách Nr. 72/2000 Sb.) geregelt. Am 6. September 2019 trat das novellierte Gesetz über Investitionsanreize in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die Vergünstigung von Projekten mit höherer Wertschöpfung, insbesondere Technologiezentren und Dienstleistungszentren für Unternehmen. Alle Anträge auf Investitionsanreize werden von der Regierung neu bewertet und genehmigt. Die Agentur für Wirtschaft und Investitionsförderung (CzechInvest) ist die für die Beantragung von Investitionsanreizen zuständige Organisation.  

Quelle: GTAI