von Cornelia Riedel Ausländische Investoren, die sich in Kasachstangeschäftlich betätigen wollen, beklagen oft Rechtsunsicherheit undWillkür staatlicher Behörden vor Ort. Mit dem InvestitionsexpertenRichard Happ, der als Rechtsanwalt in Hamburg arbeitet, sprachDAZ-Redakteurin Cornelia Riedel über den Schutz von Investoren inKasachstan.Herr Happ, wie schätzen Sie im Moment das Investitionsklima inKasachstan ein? Besteht Rechtssicherheit für ausländische Investoren?Kasachstan hat in den vergangenen Jahren viel unternommen, um denRechtsrahmen für ausländische Investitionen an westliche Standardsanzupassen. Problematisch ist jedoch weiterhin die Umsetzung derGesetze auf lokaler Ebene. Weit verbreitete Korruption und mangelnderRechtsschutz durch staatliche Gerichte können immer noch zu erheblichenProblemen für ausländische Investoren führen.Wie können sich internationale Kapitalanleger in Kasachstan schützen?Kasachstan hat mit über 20 ausländischen Staaten, darunter auch derBundesrepublik Deutschland, Verträge zur Förderung und zum Schutzausländischer Kapitalanlagen (sog. „Investitionsschutzverträge“)abgeschlossen. Kapitalanleger sollten bereits bei der Planung daraufachten, dass ihre Kapitalanlage durch einen dieser Verträge geschütztist. Was ist der Investitionsschutzvertrag, seit wann besteht er undwie verlässlich sind ausländische Investoren dadurch geschützt?Der Investitionsschutzvertrag zwischen Deutschland und Kasachstan wurde1992 unterzeichnet und im Mai 1995 ratifiziert. Geschützt alsKapitalanlagen werden „Vermögenswerte jeder Art“, die deutschenStaatsangehörigen in Kasachstan gehören. Kasachstan ist u.a.verpflichtet, die Verwaltung, den Gebrauch und die Nutzung vonKapitalanlagen nicht willkürlich zu beschränken, Deutsche und ihreKapitalanlagen nicht weniger günstig als Kasachen und derenKapitalanlagen zu behandeln und ihnen jederzeit vollen Schutz und volleSicherheit zu gewähren (z.B. gegen Diebe und Randalierer zu schützen)und sie billig und gerecht zu behandeln. Außerdem verpflichtet sich derkasachische Staat, sie nur zum allgemeinen Wohl und gegen volleEntschädigung zu enteignen sowie jede andere Verpflichtung einzuhalten,die sie in Bezug auf die Kapitalanlage deutscher Staatsangehörigerübernommen hat. Investoren sind durch diesen Vertrag verlässlichgeschützt. Denn verletzt Kasachstan die Verpflichtungen aus demInvestitionsschutzvertrag, kann ein Investor ein neutralesinternationales Schiedsgericht anrufen, das außerhalb Kasachstanszusammentritt.Greift der Vertrag auch, wenn Investoren erpresst, bedroht oderwillkürlich verhaftet werden, oder schützt er nur Vermögenswerte undnicht Personen?Dem Wortlaut nach schützt der Vertrag nur Vermögenswerte und nichtPersonen. In dem Verfahren der Siemens AG gegen Argentinien, dass aufder Basis eines vergleichbaren deutschen Investitionsschutzvertragesstattfindet, hat das Schiedsgericht jedoch entschieden, dass sich dieVerpflichtungen nach Sinn und Zweck des Vertrages notwendigerweise auchauf die Investoren erstrecken müssen.Welche Möglichkeiten haben internationale Kapitalanleger, sich vorErpressungen und körperlichen Übergriffen konkret zu schützen?Dies lässt sich nicht generell beantworten. DerInvestitionsschutzvertrag jedenfalls bietet keine Möglichkeit, so etwaszu verhindern, sondern nur Schadensersatzansprüche, nachdem der Staatgehandelt hat. Wie schnell tritt ein neutrales, internationalesSchiedsgericht in Aktion, um die Rechte ausländischer Firmeneinzufordern?Das hängt davon ab, ob der Staat das Verfahren verzögern will. Bis zueinem gewissen Grad ist das möglich. Bereitet man das Verfahren abergut vor, kann ein Schiedsgericht binnen vier bis sechs Monatenzusammentreten. Ein Verfahren dauert im Schnitt bis zum Schiedsspruchzwei Jahre. Welche Möglichkeiten haben die Kläger, bei einemSchuldspruch ihre Ansprüche durchzusetzen? Schiedssprüche sind fastweltweit durchsetzbar und können vom Staat nur schwer angegriffenwerden. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Vollstreckung selten nötigist. In derRegel erfüllen Staaten Schiedssprüche, die sie zu Schadensersatzverpflichten, freiwillig.Ist der Investitionsschutzvertrag für Kasachstan wirklich verbindlich,oder existiert er nur auf dem Papier?Der Investitionsschutzvertrag ist verbindlich. Kasachstan kann sichnicht auf möglicherweise entgegenstehendes nationales Recht berufen, umsein Handeln zu rechtfertigen. Da ein neutrales Schiedsgericht, dasaußerhalb Kasachstans zusammentritt, über die Verletzung des Vertragesentscheidet, kann auch kein staatlicher Druck ausgeübt werden.Wie abgesichert sind Investoren in Kasachstan im Vergleich zuKapitalanlegern in anderen zentralasiatischen Ländern?Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hat Deutschland mit den meistenanderen GUS-Ländern Investitionsschutzverträge abgeschlossen, die demVertrag mit Kasachstan ähneln.Deutsche Allgemeine Zeitung, Almaty14/07/06


