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*International - länderübergreifend

Irak führt Vorversandkontrollen für bestimmte Waren ein


Nach Information von Zertifizierungsgesellschaften in Deutschland, gelten ab dem 01.05.11 neue Bestimmungen für die Einfuhr von Waren nach Irak. Bestimmte Warengruppen müssen ab diesem Zeitpunkt vor dem Versand einer Konformitätsprüfung unterzogen werden. Betroffen sind 89 Warengruppen, für die der Nachweis der Konformität zu erbringen ist. Vor dem Export muss nachgewiesen werden, dass die Waren den in Irak geltenden Standards entsprechen. Die Konformität wird durch ein "Certificate of Conformity" bestätigt. Die irakische Standardbehörde (Central Organization for Standarization and Quality Control COSQC) hat mit dieser so genannten Vorversandkontrolle einige Zertifizierungsgesellschaften in Deutschland beauftragt. Ohne dieses Zertifikat können die betroffenen Waren nicht den Zoll in Irak passieren. Nähere Informationen zu den Vorversandkontrollen und zu den betroffenen Warengruppen finden Sie auf den Informationsblättern unter nachfolgendem Internetlink.

Quelle: AHV NRW e.V.