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Naher Osten

Iran: VDMA befürchtet hohen bürokratischen Aufwand und Wettbewerbsverzerrungen


FRANKFURT (Dow Jones)--Der Verband Deutscher-Maschinen und Anlagenbau (VDMA) fordert bei der Umsetzung desUN-Embargos gegen den Iran von der Europäischen Union und derBundesregierung eindeutige und verständliche Regeln. Darüber hinaussoll den Vorstellungen des Verbandes zufolge eine Schutzvorschrift(”Erfüllungsverbot”) für EU-Unternehmen, die vom Embargo betroffensind, eingeführt werden. Firmen, die bereits Lieferverträge mit demIran haben, brauchten damit bereits produzierte Güter nicht einlagern,um Ansprüche der iranischen Partner auf Vertragserfüllung nach Ende derSanktionen erfüllen zu müssen.

Deutschland ist eines der wichtigsten Lieferländer des Iran. Derdeutsche Maschinen- und Anlagenbau exportierte nach Angaben des VDMA imJahr 2005 Waren im Wert von 1,5 Mrd EUR in das Land. Im vergangenenJahr wurden bis zum Oktober für 1,33 Mrd EUR Maschinen- und Anlagen inden Iran exportiert - ein Plus von 2% gegenüber dem Vergleichszeitraumdes Vorjahres.

”Es kann nicht angehen, dass Embargos immer nur nachaußenpolitischen Vorgaben und ohne Berücksichtigung legitimerInteressen der betroffenen Unternehmen formuliert werden. Letztlich istes die Wirtschaft, die ein Embargo umsetzen muss, mit allen Problemenund Risiken”, sagte Ulrich Ackermann, Leiter derVDMA-Außenwirtschaftsabteilung. Er fürchtet einen hohen bürokratischenAufwand, falls auf Grund "schwammiger Formulierungen” jedeAusfuhrgenehmigung einer extremen Prüfung unterzogen wird. SeinenWorten zufolge müsste die EU das Embargo noch im Januar in europäischesRecht umsetzen. Im Augenblick ist jedoch noch ungewiss, ob der Text derUN-Resolution 1737 nur übersetzt und in eine EU-Verordnung gegossenwird, oder weiter präzisiert wird.

Ein Kritikpunkt des VDMA bezieht sich auf die möglicherweisewettbewerbsverzerrende Umsetzung des Embargos. Denn ein Teil derEmbargomaßnahmen wurde in das Ermessen der UN-Mitgliedstaaten gestellt.Damit bestehe das Risiko, dass Iran-Exporte in einem Staat blockiert,in einem anderen Staat aber als ”nicht ausreichend kritisch” eingestuftwerden. Angesichts diverser Erfahrungen der letzten zwei Jahre rechnetder VDMA damit, dass die Bundesregierung hier "deutlichübervorsichtiger” agieren werde als andere Staaten. Laut Ackermann gibtes Beispiele dafür, dass Unternehmen keine Genehmigungen für dieAusfuhr aus Deutschland erhalten haben und deshalb den Export aus einemanderen europäischen Land vorgenommen haben, wo die Ausfuhrkontrollekeine Einwände hatte.

”Die UN-Maßnahmen waren absehbar. Wir hatten erwartet, hierdurchklare, international einheitliche Regeln zu erhalten, welcheDual-Use-Güterexporte in den Iran zukünftig nicht gestattet sind. Damitwäre zugleich Rechtssicherheit für sonstige Iranexporte verbundengewesen. Diesen Anspruch kann die UN-Resolution jedoch definitiv nichterfüllen”, kritisiert Klaus Friedrich, Exportkontroll-Experte des VDMA.Bei Dual-Use-Gütern handelt es sich um Produkte die sowohl für zivileals auch militärische Zwecke genutzt werden können. Für Friedrichbeinhaltet die Resolution auch das Risiko "unkalkulierbarerEinzeleingriffe”. Denn ein Teil der Embargomaßnahmen berechtige zuEingriffen in Iranexporte, wenn die InternationaleAtomenergieorganisation (IAEO) ”andere Sachverhalte” alsUrananreicherung, Schwerwasserherstellung oder die Wiederaufbereitungvon Kernbrennstoffen als ”besorgniserregend oder außergewöhnlich”einstufe. Laut Friedrich könnte damit durch eine Entscheidung der IAEOin Dual-Use-Güterexporte eingegriffen werden, obwohl diese nicht imEmbargotext definiert sind.

Seit Jahren sieht die Genehmigungspraxis der deutschen Behörden soaus, dass ohnehin keine Güter für den Bereich ziviler odermilitärischer Kerntechnik ausgeführt werden dürfen. Das gleiche giltfür Rüstungsmaterial.

Quelle: Dow Jones/ Nachrichten für Aussenhandel/8.1.2007


Letzte Änderung: 08.01.2007 durch Klaus Bleibaum