Gesetz vom Januar 2017 bietet Steuervorteile für vermögende Privatpersonen!
Kurzinfo Gesetz:
-> Gesetz Italien Nr. 232/2016 - in Kraft seit 1. Januar 2017 - Steueranreiz für natürliche, vermögende Personen -> Pauschalsteuer in Höhe von 100.000,-- Euro p.a. -> unabhängig vom Einkommen
Voraussetzungen:
Wer in den Genuss der italienischen Sonderbehandlung kommen will, muss drei Bedingungen erfüllen:
· Erstens muss er (oder sie) in den vergangenen zehn Jahren mindestens neun davon nicht in Italien gelebt haben.
· Zweitens muss er seine Einkünfte außerhalb Italiens erzielen.
· Drittens muss er seinen (oder einen) Wohnsitz in Italien anmelden, sodass Italien zum Steuersitz wird.
Wer diese drei Bedingungen erfüllt, zahlt künftig 100.000 Euro im Jahr und ist damit allen Steuerärger los.
Gesamtinfo - siehe bitte Anlagen!


