Im April diesen Jahres informierten wir Sie über die neuenBestimmungen bei der Ausstellung von italienischen Schecks, die von derfrüheren Regierung zur Verhinderung der Geldwäsche eingeführt wurden.
Mit der Gesetzesverordnung 112/2208 - 147 vom 25. Juni 2008 hat nun die neue Regierung diese Bestimmungen wieder außer Kraft gesetzt.
Die noch verbleibenden Einschränkungen können Sie in einem Dokument der Südtiroler Sparkasse nachlesen:
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