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Italien

Italienische Schecks - Rücknahme der Gesetzesbestimmung Nr. 231 vom November 2007


Im April diesen Jahres informierten wir Sie über die neuenBestimmungen bei der Ausstellung von italienischen Schecks, die von derfrüheren Regierung zur Verhinderung der Geldwäsche eingeführt wurden.

Mit der Gesetzesverordnung 112/2208 - 147 vom 25. Juni 2008 hat nun die neue Regierung diese Bestimmungen wieder außer Kraft gesetzt.

Die noch verbleibenden Einschränkungen können Sie in einem Dokument der Südtiroler Sparkasse nachlesen:

Länder/Italien/Südtiroler Sparkasse