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Japan

Japan führt elektronische Vorabanmeldungen für Container ein


Japan führt ab dem 10.03.14 die elektronische Vorabanmeldung für Containerverladungen per Seeschiff ein. Danach muss zukünftig Fracht, die auf dem Seeweg per Container in Japan eingeführt wird, vorab bei den japanischen Zollbehörden angemeldet werden. Nach der neuen AFR Regelung müssen B/L und Sendungsdetails inklusive Informationen zu Handelspartnern, Route, Fahrplan, Schiff, Container und Ladung 24 Stunden vor Auslaufen des Schiffs an den japanischen Zoll geschickt werden. Laut Japanischem Gesetz ist auch der Spediteur verpflichtet die Unterlagen an den japanischen Zoll zu übermitteln. Nichtbeachtung des AFR kann zu empfindlichen Strafen führen und betroffene Container dürfen in Japan nicht entladen werden, bzw. Reedereien verweigern die Mitnahme.

Quelle: Außenhandelsverband NRW e.V.