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Vereinigte Arabische Emirate

Kabinett entscheidet über mehrwertsteuerlichen Status von Freizonen


Das emiratische Kabinett hat die Freizonen ausgewiesen, die als sogenannte Designated Zone zukünftig im Sinne des Art. 51 der Durchführungsverordnung zum Mehrwertsteuergesetz gelten. Eine Designated Zone gilt mehrwertsteuerlich nicht als Inland, so dass eine innerhalb des Territoriums der Zone gelieferte Ware als Lieferung außerhalb der VAE angesehen wird, dasselbe gilt für dort erbrachte Dienste.

Sämtliche medizinischen Leistungen und Geräte unterliegen dem Null-Satz, vorausgesetzt sie sind im Register des emiratischen Gesundheitsministeriums verzeichnet oder mit der Erlaubnis des Ministeriums importiert worden.

Eine detaillierte Liste aller Designated Zones finden Sie im angehängten Link.

Quelle: GTAI - Germany Trade & Invest