Die kanadische Zollbehörde CBSA hat am 6. August 2021 beschlossen, Antidumping- und Ausgleichszölle auf raffinierten Zucker aus Deutschland und der EU zu verlängern.
Die Antidumping- und Ausgleichszölle gelten für raffinierten Zucker in Granulat-, Flüssig- oder Pulverform der Zolltarifnummern 1701.91, 1701.99, 1702.90.11 bis 1702.90.18, 1702.90.69 und 1702.90.89.
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