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Katar

Katar: Einfuhr Handelsdokumente wieder im Original vorzulegen


Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente (z. B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) sind seit dem 01.04.2022 wieder im Original vorzulegen.  

Nähere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

Quelle: IHK