Jüngst hatte das türkische oberste Gericht einen in englischer Sprache abgefassten Kaufvertrag zu beurteilen und den Vertrag kurzerhand wegen Missachtung des Gesetzes Nr. 805 für ungültig erklärt, informiert Prof. Dr. Burghard Piltz, Rechtsanwalt bei Ahlers & Vogel Rechtsanwälte PartG mbB in Hamburg.
Das in der Vergangenheit zuweilen aus dem Fokus geratene Gesetz verlangt für Verträge zwischen türkischen und ausländischen Unternehmen die Verwendung der türkischen Sprache.
Daraus folgt für Export- und Import-Verträge mit der Türkei:


