Die Gesetzesänderung tritt am 5. November 2013 in Kraft und betrifft alle für kommerzielle Zwecke verwendeten Autos oder Transportmittel. Nach der Redaktion Gesetzes „Über die Verkehrssicherheit“, dürfen juristische Personen und Einzelunternehmer zukünftig keine Fahrer mehr fahren lassen, „die nicht im Besitz einer russischen nationalen Fahrerlaubnis sind“. Mehr Informationen finden Sie unter dem beigefügten Link oder können bei Dr. Andrea Gebauer, Tel. 0211 3557-300, rkd@duesseldorf.ihk.de angefordert werden.
Russland
Keine Nutzung eines Firmenwagens ohne russische Fahrerlaubnis möglich
Quelle: Deutsch-Russische AHK


