Die deutsche Handelskammer in Österreich (AHK) informiert:
Seit 1. Januar 2014 sind die Vertragspartner des österreichischen Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form einzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen (ausführliche Liste unterwww.erb.gv.at) keine Papierrechnungen mehr akzeptiert.
Nachdem bei der Deutschen Handelskammer in Österreich vermehrt Beschwerden deutscher Unternehmen eingegangen sind, dass eine Registrierung für die elektronische Rechnungslegung für deutsche Unternehmen nicht möglich ist, hat sich die AHK-Österreich an das österreichische Bundesministerium für Finanzen gewandt und folgendes erreichen können:
Da es von österreichischer Seite technisch nicht, oder nur mit sehr erschwerten Aufwand möglich ist, ausländische Vertragspartner für die elektronische Rechnungsstellung zu registrieren, entfällt die e-Rechnungspflicht für ausländische Vertragspartner. Das bedeutet, dass alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die an den österreichischen Bund Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen, weiterhin ihre Rechnungen wie gewohnt in Papierform übermitteln dürfen.
Bei Fragen und für weitere Informationen können Sie sich gerne an die Deutsche Handelskammer in Österreich wenden:
Kontakt:
Johanna Werner
Leiterin Recht und Steuern
Tel. 0043/1/5451417–25
Fax 0043/1/54522-59
johanna.werner@dhk.at
Homepage www.dhk.at
Österreich
KEINE PFLICHT ZUR ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSLEGUNG
Quelle: IHK-Spezial


