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Slowakei

Körperschaftsteuer in der Slowakei


Unternehmen können ihre unternehmerische Tätigkeit in der Slowakei durch eine in der Slowakei ansässige Gesellschaft, durch eine steuerliche Betriebstätte oder durch eine eingetragene Zweigniederlassung der ausländischen Gesellschaft ausüben.

Je nachdem, welche Einkünfte in der Slowakei besteuert werden, können die Körperschaften in zwei Gruppen eingeteilt werden:

1. Körperschaften mit unbeschränkter Steuerpflicht – Juristische Personen (GmbH, AG, OHG, KG, Genossenschaft) und Körperschaften öffentlichen Rechts mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland besteuern ihr Welteinkommen in der Slowakei.

2. Körperschaften mit beschränkter Steuerpflicht – Ausländische juristische Personen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben, wie z.B. eingetragene Zweigniederlassungen, besteuern in der Slowakei nur seitens des Einkommensteuergesetzes festgelegte Einkünfte aus Quellen in der Slowakei.

Quelle: DSIHK