Bonn (GTAI) – Der kolumbianische Präsident Juan Manuel Santos hat mit Dekret 2198 vom 26. Dezember 2017 die Voraussetzungen für die Erhebung der Steuer auf Kunststofftüten und die Höhe der Steuersätze modifiziert. Für Kunststofftüten, die bestimmte in dem Dekret festgeschriebene kolumbianische und internationale technische Normen und weitere Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, biologischen Abbaubarkeit und Wiederverwertbarkeit erfüllen, gelten ermäßigte Steuersätze, oder sie sind von der Steuer befreit.
Hintergrund ist das Ziel, die kolumbianische Produktion und das Konsumverhalten der kolumbianischen Bevölkerung auf umweltschonende und nachhaltige Verfahren umzustellen.
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