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EU

Kontenpfändung in der EU


Bislangstellte es ein bekanntes Problem im EU-weiten Geschäft dar, dassSchuldner sich einem Forderungseinzug oder einer Beitreibung vonGeldern dadurch entzogen, dass sie ihr Vermögen kurzfristig auf Kontenim Ausland verlagerten. Bis es dann mit Hilfe einesVollstreckungstitels möglich war, derartige Gelder im Ausland nochbeschlagnahmen, war es meist zu spät! Auch die nach wie vorunterschiedlichen Rechtssysteme mit teilweise komplizierten undlangwierigen Verfahren machten es dem Forderungsinhaber sehr schwer,seine Forderungen einzutreiben.

Ineiner Entschließung des Europäischen Parlaments von Anfang November2007 (in Zusammenhang mit einem "Grünbuch" der EU-Kommission zurwirksameren Vollstreckung von Urteilen in der EU) wurde daher nunfestgelegt, dass es in der gesamten EU künftig möglich sein soll, inKonten vorläufige Pfändungen auszubringen. Diese Neuregelung wird imZusammenhang mit der ohnehin anstehenden Öffnung der EU als"einheitlichen Zahlungsraum" (SEPA) stehen. Allerdings wird dieNeuregelung berücksichtigen, dass es nicht zu einer Rufschädigung desSchuldners kommen kann. Außerdem wird es für Treuhand- undGemeinschaftskonten besondere Vorgaben geben.


Letzte Änderung: 08.11.2007 durch Christoph G. von Bernstorff