Bonn (GTAI) - Die EU-Kommission hat das Verfahren zur Kontrolle bei Verpackungsmaterial aus Holz, das für den Transport bestimmter Waren mit Ursprung in bestimmten Drittländern verwendet wird, mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 neu geregelt. Von der Neuregelung betroffen sind entsprechende Warensendungen mit Ursprung in Belarus und der VR China. Bisher waren lediglich entsprechende Warensendungen mit Ursprung in der VR China von der Kontrolle betroffen (Durchführungsbeschluss 2013/92/EU der Kommission vom 18. Februar 2013 (ABl. L 47 vom 20.2.2013, S. 74)). Die entsprechend Regelung galt jedoch nur bis 31. Juli 2018 (siehe Meldung vom 25.4.2017).
Die von den Mitgliedstaaten bei Pflanzengesundheitskontrollen gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass das Verfahren zur Überprüfung von Holzverpackungsmaterial, das für den Transport bestimmter Waren mit Ursprung in Belarus und der VR China verwendet wird, neu geregelt werden muss.
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